
PFLEGEBERATUNG
Das sind Ihre Beratungsgespräch Pflichten:
Pflegegrad 1
1x pro Halbjahr freiwillig
Pflegegerad 2+3
1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4+5
1x pro Vierteljahr
Das Pflegeberatungsgespräch dient dazu, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung und Pflege zu informieren.
Wir vereinbaren einen Termin zum Pflegeberatungsgespräch. Wir haben eine Recall Liste und kontaktieren sie rechtzeitig für den nächsten Termin.
Der Pflegeberater kommt zu Ihnen nachhause, die Beratung findet in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen statt.
Der Pflegeberater fragt nach der Aktuellen Situation der Pflegebedürftigkeit. Dazu gehören Informationen über den Gesundheitszustand, den Pflegebedarf, die Wohnsituation und die Unterstützung durch Angehörige oder anderen Personen.
Der Berater informiert über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden können. Es werden auch Informationen zu möglichen finanziellen Aspekten und Zuschüssen gegeben.